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                  10 Fragen an den Schornsteinfeger

                  10 Fragen an den Schornsteinfeger

                  Wenn man einen Kamin sein Eigen nennt, muss auch ab und an der Schornsteinfeger vorbei schauen. Warum das so ist, was er macht und warum er eigentlich Glück bringen soll, haben wir hier einmal kurz zusammen gefasst:

                  1. Warum bringt der Schornsteinfeger Glück?

                    Schornsteinfeger bringen Glück - und das nicht nur an Silvester. Dass das so sein soll, weiß fast jedes Kind. Warum? Das wissen die Wenigsten.
                    Der Ursprung dieses schönen Aberglaubens stammt aus dem Mittelalter, als Häuser leichter und häufiger Feuer fingen als heute. Der Schornsteinfeger schützte durch seine Arbeit die Häuser und somit auch das Leben der Bewohner. Er brachte damit Glück ins Haus. Eigentlich ganz logisch, oder?


                  2. Warum tragen Schornsteinfeger einen Zylinder?

                    Zu einem traditionellem Beruf gehört auch traditionelle Kleidung – und der Zylinder gehört beim Schornsteinfeger einfach dazu. Vor Regen schützt er natürlich allemal. Früher wurde er sogar zum Transport für's Butterbrot oder Schreibutensilien benötigt. Das ist heute nicht mehr der Fall, aber er steht nach wie vor für Qualität. 
                    Denn ein Schornsteinfeger darf den Zylinder erst dann tragen, wenn er mindestens die Gesellenprüfung bestanden hat.


                  3. Was sind die hoheitlichen Tätigkeiten?

                    Der Schornsteinfeger erfüllt hoheitliche Tätigkeiten. Aber was ist das überhaupt? Hoheitliche Tätigkeiten sind Aufgaben, die ein öffentliches Gemeinwesen zu erfüllen hat. Also Tätigkeiten, die aus der Staatsgewalt abgeleitet werden. Laut Gesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht zu kehren und überprüfen zu lassen. Diese Aufgaben übernimmt der Bezirksschornsteinfeger. Und da sie staatlich festgelegt sind, heist es „Hoheitliche“ Tätigkeit.

                  4. Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers?

                    Die Aufgaben des Schornsteinfegers setzen sich aus den Bereichen Brandschutz, Sicherheit, Beratung und Umweltschutz zusammen. Diese sind festgeschrieben im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG.
                    Zusammengefasst sind es folgende:

                    - Das Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen.
                    - Die regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand und auf sicheren Betrieb.
                    - Die Kontrolle auf Einhaltung der Brandschutzvorschriften und der allgemeinen Bauvorschriften.
                    - Die Beratung und das Vorschlagen von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen.
                    - Die messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid.
                    - Die Reinigung und Überprüfung von Lüftungsanlagen und das Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene.
                    - Die Beratung bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie die Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen.
                    - Die Beratung im sparsamen Umgang mit der Energie im eigenen und öffentlichem Interesse.
                    - Das Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und vergleichen mit Grenzwerten.
                    - Die Datenerfassung für Emissionskataster und für Maßnahmen der Energieeinsparung 


                  5.  Warum kommt der Schornsteinfeger noch zum Kehren, obwohl der neue Ofen gar keinen Ruß mehr produziert?

                    In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt.
                    Heute wird bei Feuerstätten die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Sollzustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können. Es handelt sich demnach nicht mehr um das Kehren im traditionellen Sinn, sondern um eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, eine effiziente Querschnittskontrolle durchzuführen, die Sicherheit, z.B. vor gefährlichem CO-Austritt, bietet.


                  6.  Was habe ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers?

                    Kurz: Brandverhütung!
                    Natürlich kommen dazu noch die Sicherheit, Umweltschutz und Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung dazu.
                    Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage, sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu gestalten.
                    Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden Sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.


                  7.  Was muss ich bei Änderungen an der Feuerstätte tun?

                    Bei Baumaßnahmen und insbesondere Austausch oder Neuerrichtung einer Feuerstätte oder Abgasanlage, sollten Sie ihren Bezirksschornsteinfeger möglichst frühzeitig informieren. Sie dürfen Feuerstätten grundsätzlich erst dann in Betrieb nehmen, wenn die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bescheinigt ist. Für die Beurteilung ist es wichtig, dass der Bezirksschornsteinfeger verschiedene Baustadien besichtigen kann. Auch bei anderen baulichen Maßnahmen (z.B. dem Einbau fugendichter Fenster), die eine Änderung der bisherigen Versorgung der Feuerstätten mit Verbrennungsluft oder der Abgasführung erwarten lassen, ist zu prüfen, ob die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.


                  8. Was wird bei einer Feuerstättenschau gemacht und wie oft wird diese durchgeführt ? 

                    Die Feuerstättenschau ist ein wesentlicher Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz.
                    Feuerungsanlagen unterliegen selbstverständlich auch einem gewissen Verschleiß, z.B. durch hohe thermische Belastungen oder Korrosion. Zur Feuerstättenschau werden, anders als die Bezeichnung vermuten lässt, alle Teile von bestehenden Feuerungsanlagen (Feuerstätten, Ofenrohr, Schornstein, Verbrennungsluftversorgung) in Augenschein genommen, um festzustellen ob die Feuerungsanlage noch betriebs- und brandsicher ist. Mängel, die die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen können, werden dem Eigentümer bzw. Betreiber mitgeteilt.
                    Weiterhin werden die Daten aller Feuerstätten registriert, damit der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Einhaltung der Anforderungen entsprechend 1.BImSchV vom 22.03.2010 überprüfen kann.

                    Übersicht über wesentliche Prüfpunkte:
                    - Brandschutzabstände zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
                    - Dichtheit der Ofenrohre und Abgasanlagen
                    - technischer Zustand der Feuerstätte
                    - zusätzliche Einrichtungen, wie nichtbrennbare Vorlagen vor Feuerungsöffnungen
                    - Aufstellraum, Verbrennungsluftversorgung und Brennstoffversorgung
                    - Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten
                    - Aktualisierung der Gebühren bzw. Preise und der erforderlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten
                    - Kontrolle des Typenschildes
                     

                  9. Was ist ein Feuerstättenbescheid?  

                    Durch die Herstellung der Dienstleistungsfreiheit wird für den Eigentümer die Möglichkeit geschaffen, die Durchführung der Kehr,- Mess- oder Überprüfungsarbeiten einem zugelassenem Schornsteinfeger seiner Wahl zu übertragen. Damit für den Eigentümer klar ersichtlich ist, wann er welche Tätigkeiten beauftragen muss, wurde der Feuerstättenbescheid vom Gesetzgeber geschaffen (Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz). Anhand des Feuerstättenbescheides erkennt der Eigentümer, welche der Regelungen aus den gesetzlichen Verordnungen für die Arbeiten an seiner Feuerungsanlagen zutreffen.


                  10.  Wer legt die Preise für Schornsteinfegerarbeiten fest?

                    Die Tätigkeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und die dazu erforderlichen Zeiteinheiten (Arbeitswerte), werden bundesweit einheitlich durch die Bundes- Kehr-und Überprüfungsordnung festgelegt. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, für Arbeiten laut Bundes-KÜO, diese Arbeitswerte anzurechnen.
                    Für freie Schornsteinfegertätigkeiten, wie Kehr- oder Meßarbeiten, Sonderarbeiten o.ä. im Auftrag des Kunden, darf der Schornsteinfeger den Preis selbst ermitteln und anbieten.

                   

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